Mittwoch, 27. Juni 2018

Da Herr B. es ablehnte, die horrenden Kosten für die Veröffentlichung des Lyrik-Manuskripts seiner Frau zu übernehmen, drohte sie ihm mit Beischlafverweigerung. Aber er blieb standhaft, weil ihn auch diesbezüglich ihr Talent nicht wirklich überzeugte.